AKM-Informationen

Quelle: www.akm.at

  • Kontaktperson bei der AKM:

Gerhard Grabner, Tel. Nr. 05-071719502

  • Auszug aus dem Rahmenvertrag AKM-ChVÖ

 

§9

A) Einzelveranstaltungen. sofern sie nicht im Punkt B) gesondert behandelt werden:

Hiefür erfolgt die Berechnung laut dem jeweils geltenden Autonomen Tarif (veröffentlicht im Amtsblatt der "Wiener Zeitung"), wobei

 

bei Veranstaltungen ohne Tanz eine 50%ige

bei Veranstaltungen mit Tanz eine 45%ige

 

Ermäßigung gewährt wird. Sofern der Anteil der geschützten Werke unter 50% liegt, wird eine pro rata Berechnung vorgenommen. Zu diesem Zweck ist vor der Veranstaltung ein Programm, aus dem die einzelnen Werke hervorgehen, vorzulegen.

Die Mindestsätze dürfen bei keiner der genannten Abrechnungsarten unterschritten werden. Auf Mindestsätze wird keine Ermäßigung eingeräumt.

In Orten, in welchen eine Steuerkartenverrechnung eingeführt ist, kann die Verrechnung des

Entgeltes auch nach der gemeindeamtlichen Vergnügungssteuerverrechnung auf der Basis von 8% der Brutto-Einnahmen für Veranstaltungen ohne Tanz und 12% der Brutto-Einnahmen für Veranstaltungen mit Publikumstanz vorgenommen werden, jedoch ist diese Verrechnungsart unbedingt drei Tage vor der Veranstaltung ausdrücklich mit der AKM zu vereinbaren. Die Abrechnung ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach der Veranstaltung durchzuführen. Nach diesem letztgenannten Termin erfolgt die Verrechnung nach dem Autonomen Tarif, jedoch unter Wegfall jeglicher Ermäßigung. Bei der Abrechnung nach Prozenten wird keine Ermäßigung gewährt.

 

B) Trachten- und sonstige Umzüge. Aufmärsche mit Musik. Platzkonzerte:

Entgelt:

mit Eintrittsgeld (Festabzeichen)      1 % der Bruttoeinnahmen
ohne Eintrittsgeld                              1 Cent pro Besucher
Mindestsatz                                       6,69 € pro Veranstaltung

Gesamter Vertrag

 

 

 

Volksbank Baden/Wien EVN